Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Deshalb sollte es auch leistbar sein. Mieten
in Wiener Altbauwohnungen liegen im Schnitt um mehr als 50% über dem gesetzlich
zulässigen Mietzins. Das Mietrechtsgesetz (MRG) schützt Mieter vor
Wuchermietzinsen, indem es Höchstgrenzen für zulässige Mietzinse festlegt.
Zahlreiche Aufschläge, die von vielen Mietern bezahlt werden, sind ungesetzlich
und ungerechtfertigt. Dazu kommt, dass die im Gesetz vorgesehenen Abschläge
(z.B. Befristungsabschlag) von Vermietern gerne „vergessen“ werden.
Da die Durchsetzung von Rückzahlungsansprüchen vor der Schlichtungsstelle und
erforderlichenfalls vor Gericht erfolgt, und dabei in den meisten Fällen die
Beiziehung eines Rechtsanwaltes ratsam ist, woraus sich oft beträchtliche Kosten
ergeben, schrecken zahlreiche Mieter vor der Durchsetzung ihrer Ansprüche
zurück. Das Risiko, nachher auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzenzubleiben,
ist vielen Betroffenen einfach zu hoch.
WAS KANN MAN TUN?
Ein auf dieses Thema
spezialisierter Dienstleister übernimmt den ganzen Aufwand der
Mietzinsüberprüfung und auch das Risiko der rechtlichen Rückforderung der zu
viel bezahlten Miete.
www.mietzinsrechner.at erledigt
das für Sie und finanziert gegebenenfalls einen professionellen Rechtsbeistand
bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Und das alles ohne Risiko und zusätzliche
Kosten für Sie. Der Mietzinsrechner erhält nur im Erfolgsfalle einen Anteil an
den vom Vermieter zurückgezahlten Beträgen.
Und so einfach geht es:
1. MIETE PRÜFEN
Der Mietzinsrechner prüft Ihren aktuellen Mietzins und die
Erfolgsaussichten zu viel bezahlte Miete zurück zu bekommen. Bei dieser Prüfung
fallen keinerlei Kosten für Sie an. Dabei werden auch mögliche
Verjährungsfristen bereits im Vorfeld geprüft.
2. WAS LEISTET DER DIENSTLEISTER
Der
Mietzinsrechner kümmert sich um Ihre Mietreduktion und um die Rückzahlung der zu
viel bezahlten Miete. Dabei werden alle Verfahrensschritte und sämtliche Kosten
finanziert.
3. IHR VORTEIL
Bei Erfolg bezahlen Sie künftig
weniger Miete und erhalten die zu viel bezahlte Miete zurück. Nur davon erhält
der Mietzinsrechner einen Erfolgsanteil.
Natürlich können Sie selbst mit Ihrem Vermieter bzw. der Hausverwaltung
sprechen und die Rückzahlung der überhöhten Miete fordern. Sollte er sich jedoch
weigern - und dies tun Vermieter bzw. Hausverwaltungen in aller Regel, weil
davon ausgegangen wird, dass der Mieter das Thema nicht vor die Behörden /
Gerichte bringt - haben Sie den gesamten zeitlichen Aufwand und tragen zudem das
volle Prozessrisiko, wenn Sie Ihren Anspruch weiterverfolgen möchten.

Autor
Rudolf-Anton
Preyer
Immobilienökonom (IAS)
www.real-contract.at
Die elektronische Ausgabe von LERNEN MIT
ZUKUNFT wird unterstützt durch:
